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Theorie

Absolute Musik

Instrumentalmusik ohne außermusikalischen Inhalt; Gegenbegriff zur Programmmusik.

Was es bedeutet

Absolute Musik bezeichnet Instrumentalmusik, die keinen außermusikalischen Inhalt darstellen oder erzählen will. Sie beruht allein auf den eigenen Mitteln der Musik, also auf Melodie, Harmonie, Rhythmus und Form, ohne sich auf ein Bild, eine Geschichte oder ein Programm zu beziehen.

Der Gegenbegriff ist die Programmmusik, die bewusst außermusikalische Vorstellungen wie Landschaften, Erzählungen oder Charaktere vermitteln will, meist durch einen Titel, ein Vorwort oder eingestreute Textangaben.

Musikalische Verwendung

Der Begriff entstand im 19. Jahrhundert im Zuge ästhetischer Debatten, in denen Musikschriftsteller wie Eduard Hanslick die Auffassung vertraten, Musik solle allein aus sich selbst heraus, als „tönend bewegte Form“, verstanden werden, unabhängig von außermusikalischen Bedeutungen. Als Gegenpol dazu galten Verfechter der Programmmusik, etwa im Umfeld der Neudeutschen Schule um Franz Liszt und Richard Wagner.

Klassische Gattungen wie Sinfonie, Streichquartett, Sonate oder Konzert gelten meist als typische Träger absoluter Musik, da sie in ihrer traditionellen Form ohne außermusikalisches Programm auskommen. Das schließt nicht aus, dass einzelne Werke dieser Gattungen dennoch außermusikalische Bezüge tragen können, etwa durch einen Beinamen oder eine Widmung, ohne dadurch zur eigentlichen Programmmusik zu werden.

Weitere Bezeichnungen

Der Gegenbegriff Programmmusik wird gelegentlich auch als Charakterstück oder Tondichtung konkretisiert, wenn ein außermusikalisches Programm besonders eng mit der musikalischen Gestaltung verbunden ist.