Bühnenmusik
Musik, die als Teil der Handlung auf oder hinter der Bühne erklingt; auch Inzidenzmusik genannt.
Was es bedeutet
Bühnenmusik nennt man Musik, die vom Verfasser eines Bühnenwerks in den Gang der Handlung verwoben wird: Sie erklingt als Teil der dargestellten Welt, etwa als Fest-, Marsch- oder Trauermusik, die die Figuren selbst hören, statt als bloße Begleitung von außen. Ein gebräuchlicher Fachbegriff dafür ist Inzidenzmusik.
Abzugrenzen ist sie von der Oper, in der Musik das gesamte Werk trägt, während Bühnenmusik ein Schauspiel oder ein anderes Sprechtheaterstück nur an bestimmten Stellen begleitet.
Musikalische Verwendung
Bekannte Beispiele für Bühnenmusik zu Schauspielen sind Ludwig van Beethovens Musik zu Goethes Egmont (1810) und Felix Mendelssohn Bartholdys Musik zu Shakespeares Ein Sommernachtstraum (1843, nach einer Ouvertüre von 1826). Solche Werke werden häufig auch als eigenständige Konzertsuiten aufgeführt, losgelöst von der ursprünglichen Bühnenhandlung.
Von der reinen Schauspielmusik, die nur illustrierend im Hintergrund läuft, unterscheidet sich die Bühnenmusik im engeren Sinn dadurch, dass sie als hörbares Ereignis innerhalb der Handlung selbst verankert ist.