Diskantklausel
Kontrapunktische Schlussformel der älteren Satzlehre, bei der die Oberstimme (Diskant), oft mit Vorhalt oder Synkope verziert, zum Schlusston hinführt.
Was es bedeutet
Diskantklausel heißt in der älteren, vor allem mittelalterlichen und Renaissance-Satzlehre eine stereotype, formelhafte Schlusswendung der Oberstimme, also des Diskants. Sie führt typischerweise von der kleinen Untersekunde zum Schlusston, dem Grundton der Kadenz, hinauf und markiert damit klanglich den Zielpunkt einer Phrase oder eines ganzen Satzes.
Solche Klauselformeln gab es für mehrere Stimmen gleichzeitig: Neben der Diskantklausel kannte man auch Tenor-, Alt- und Bassklausel, die jeweils eine typische Schlussbewegung für ihre Stimmlage beschrieben. Da diese Formeln austauschbar waren, konnte im Satz theoretisch auch eine andere Stimme die charakteristische Bewegung der Diskantklausel übernehmen.
Musikalische Verwendung
Die Diskantklausel wurde oft durch Vorhalte, Synkopierungen oder auch Triller verziert, wodurch die Schlusswendung stärker herausgehoben und rhythmisch belebt wurde. Diese Verzierungen milderten zugleich die manchmal recht direkte Sekundschrittbewegung und verliehen dem Kadenzschluss mehr melodische Spannung.
In der kontrapunktischen Praxis des Kontrapunkts diente die Diskantklausel als verlässliches Werkzeug, um beim vollkommenen Ganzschluss eine klar erkennbare, wiedererkennbare Zielbewegung der Oberstimme sicherzustellen. Sie gehört damit zu den grundlegenden Bausteinen, mit denen ältere Satzlehren den Aufbau von Kadenzen beschrieben und unterrichteten.