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Harmonik

Bassklausel

Typische Bassführung beim Ganzschluss: meist eine Quinte abwärts oder eine Quarte aufwärts von Dominante zu Tonika.

Was es bedeutet

Die Bassklausel ist die übliche Bassbewegung, mit der ein Ganzschluss (clausula finalis) harmonisch abgeschlossen wird. Der Bass fällt dabei um eine Quinte oder springt gleichbedeutend um eine Quarte aufwärts, wenn er von der Dominante zur Tonika wandert.

Der Begriff stammt aus der älteren Kontrapunktlehre, die einzelne Stimmen eines Schlusses jeweils mit eigenen Klauseln beschrieb: Neben der Bassklausel kennt diese Lehre etwa die Diskantklausel für die Oberstimme.

Musikalische Verwendung

Die Bassklausel begegnet in praktisch jeder Kadenz der tonalen Musik, von der Vokalpolyphonie der Renaissance bis zur Funktionsharmonik. Sie liefert die harmonische Grundierung, während sich in den übrigen Stimmen unterschiedliche melodische Schlussformeln entfalten können.

Abzugrenzen ist die Bassklausel vom Trugschluss, bei dem der erwartete Schritt zur Tonika durch eine andere Stufe ersetzt wird, sowie vom Halbschluss, der auf der Dominante endet und die Bassklausel gerade nicht vollzieht.

Spielpraxis

Achte beim Aussetzen von Generalbass oder beim Hören auf klassische Kadenzen darauf, wie sicher der Quintfall im Bass den Schluss markiert. In vielen Stücken kannst du den nahenden Schlusspunkt schon am Bass erkennen, bevor die Oberstimmen ihre Auflösung erreichen.